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Unfallversicherung

Eingeführt wurde die gesetzliche Unfallversicherung (UV) im Jahr 1884 und zwar im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung. Die gesetzliche Unfallversicherung hatte dabei von Anfang an zwei Funktionen: Zum Einen die Arbeitsunfälle zu verhüten, sowie bei Arbeitsunfällen und bei Wegeunfällen Geldleistungen zu erbringen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind dabei die Berufsgenossenschaften, bzw. die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände. Der Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer während der beruflichen Tätigkeit, aber auch auf dem Weg von und zum Ort der Arbeit. Feuerwehrleute sind durch die gesetzliche Unfallversicherung dabei während der Dauer ihrer Hilfeleistungen versichert, wie auch von und zu den Einsätzen, sowie auf der Anfahrt zum Feuerwehrstützpunkt und auch auf der Rückfahrt zu ihrem Wohnsitz. Gleiches gilt für Unterrichtsveranstaltungen im eigenen Stützpunkt, sowie auch für die Fahrten zu Ausbildungsveranstaltungen und für deren Dauer, sowie auch wieder zurück zu seinem Wohnsitz. Ebenfalls zum Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung gehören auch Kinder, Schüler und Studenten beim Besuch von Kindergarten, der Schule und von Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten, wie auch auf deren jeweiligen Hin- und Rückweg zu Kindergarten und Schulen. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden zu 100 Prozent vom Arbeitgeber, der Gemeinde, bzw. des Kreises (als Träger der Schulen), bzw. den privaten Trägern der Schulen bezahlt. Auf Wunsch können aber auch selbstständig Tätige in den Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen werden, wobei diese ihren Beitrag selbst zahlen. Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung ist vielfältig. Es reicht von der Ausgabe von Unfallverhütungsvorschriften durch die Berufsgenossenschaften, die Arbeitsunfälle helfen sollen zu vermeiden - Technische Aufsichtsbeamte überwachen dabei die Einhaltung der Vorschriften – sowie diverse Geldleistungen.

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